Während meiner Tätigkeit in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte für den Bereich des Landkreises Mayen-Koblenz wurde oftmals von Kunden der Wunsch geäußert, eine gutachterliche Stellungnahme für einfache Bewertungsfälle zu erhalten. Diese Aufgabenanforderung konnte jedoch nicht erfüllt werden, da die Arbeit des Gutacherausschusses in Bezug auf die Erteilung von Verkehrswertgutachten vom Gesetzgeber vorgegeben ist. Im privaten Bereich wird immer ein voll ausformuliertes von mindestens 3 Gutachtern ermitteltes Verkehrswertgutachten erstellt. Dieser Aufwand bedingt eine entsprechend hohe Gebühr, die sich zudem nach dem Verkehrswert des Objektes bestimmt.
Mein Anliegen ist es, fundierte nach den Vorschriften der Wertermittlung erstellte Gutachten für einfache Anwendungsbereiche in einem bezahlbaren Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Ein objektiver Blick auf Ihre Immobilie reicht in vielen Fällen aus, um Entscheidungen zu treffen oder Auseinandersetzungen zu regeln.
Mit einer Schilderung der Bewertungssituation, einer detailierten Berechnung sowohl im Sachwertverfahren als auch im Ertragswertverfahren, einer Einschätzung sonstiger objektbestimmender Grundstücksmerkmale und einer sachgerechten Anpassung an den örtlichen Grundstücksmarkt, bildet ein von mir ausgeführtes Gutachten die Grundlage für Ihre Dispositionen. Zur Bearbeitung setze ich die aktuellste Software der Sprengnetter Immobilienbewertung GmbH ein.
Seien es die Abwägungen bei einem Kauf oder Verkauf einer Immobilie, das gerechte Aufteilen bei Schenkung oder Erstellung eines Testamentes, die Auflistung von Immobilienvermögen für den Steuerfall oder auch die Ermittlung des Immobilienvermögens bei einer Vermögensauseinandersetzung im Falle einer Scheidung, in jedem Fall kann Ihnen mein Sachverstand behilflich sein.
Gerne stehe ich Ihnen auch zur Ermittlung des Verkehrswertes für die Erbschaftssteuerberechnung und das Amtsgericht zur Verfügung.
Selbstverständlich arbeite ich diskret, zuverlässig, unparteiisch und verschwiegen.
Egal ob bebaute oder unbebaute Grundstücke, Erbbaurecht oder Rechte am Grundstück, ich helfe ihnen gerne bei der Verkehrswertermittlung.
Zusätzlich zu den Leistungen in der Wertermittlung biete ich die Erstellung von Energieausweisen an. Gerade bei dem Verkauf von Immobilien ist dies von Vorteil. Verlangt der Gesetzgeber
doch spätestens bei der Beurkundung die Vorlage eines Energieausweises.
Kontaktieren Sie mich, um mehr Informationen zu erhalten.
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