Energieausweis

Verkehrswertgutachten werden in der Regel für den Verkaufsfall erstellt. Nutzen Sie die Gelegenheit, gleichzeit mit dem Gutachten den zum Verkauf erforderlichen Energieausweis zu erwerben.

 

Seit 01. Mai 2014 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft. Ziel dieser Verordnung ist es, den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken. Maßnahmen zur Erreichung von energetischen Mindestanforderungen an Gebäuden sind darin ebenso geregelt, wie die Verpflichtung bei Verkauf und Vermietung einen Energieausweis vorzulegen.

 

Die EnEV gilt für alle beheizten oder gekühlten Gebäude, bzw. Gebäudeteile.

Ausgenommen von der Verordnung sind Gebäude die weniger als zu 1/4 des Jahres genutzt werden, Gotteshäuser, unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäude, die durch Zwangsversteigerung, Erbe oder Schenkung auf einen neuen Eigentümer übergehen.

 

Je nach Baujahr des Gebäudes wird ein Bedarf- oder Verbrauchsausweis benötigt. Ein Großteil der benötigten Daten wird bereits bei einer Gutachtenerstellung ermittelt. Deshalb biete ich einen ermäßigten Preis für die Erstellung eines Energieausweises im Zusammenhang mit der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens.

 

Nutzen Sie mein Fachwissen und erkundigen Sie sich nach diesem Angebot.

 

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Grundstücks- und Immobilienbewertungen Stein

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